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LG Bielefeld, 16.09.2022 - 1 O 256/21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- LG Bielefeld, 16.09.2022 - 1 O 256/21
- OLG Hamm - 24 U 203/22 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 09.10.2014 - IX ZR 41/14
Betriebliche Altersversorgung durch Versicherungsvertrag für einen …
Auszug aus LG Bielefeld, 16.09.2022 - 1 O 256/21
Der Leistung eines Gläubigers an einen Dritten aufgrund einer unwirksamen Empfangsermächtigung durch den Schuldner kommt keine schuldbefreiende Wirkung zu (BGH, Urteil vom 09.10.2014, IX ZR 41/14).Zum anderen beschränkt sich der Schutz der Vorschrift auf den Fortbestand einer ursprünglichen Empfangszuständigkeit des Schuldners (BGH, Urteil vom 09.10.2014, IX ZR 41/14), die hier aber nicht vorlag.
- BVerfG, 29.05.2015 - 1 BvR 163/15
Kein Pfändungsschutz für auf Weisung des Schuldners auf ein Konto eines Dritten …
- BGH, 20.10.2016 - IX ZB 66/15
Verbraucherinsolvenzverfahren: Pfändbarkeit der Verletztenrente aus der …
Auszug aus LG Bielefeld, 16.09.2022 - 1 O 256/21
Das Verletztengeld aus der gesetzlichen Unfallversicherung nach §§ 45 Abs. 1 Nr. 1, 46 Abs. 1 und Abs. 3 S. 1 Nr. 1, 47 SGB VII ist aufgrund seiner Funktion als Lohnersatz wie Arbeitseinkommen pfändbar, § 54 Abs. 4 SGB I (BGH, Beschluss vom 20.10.2016, IX ZB 66/15).
- BGH, 08.12.2016 - IX ZR 257/15
Insolvenzverfahren: Wirksamkeit des in einem Geschäftsbesorgungsverhältnis …
Auszug aus LG Bielefeld, 16.09.2022 - 1 O 256/21
Das Erlangte stand der Beklagten nach normativen Wertungen auch zu (vgl. dazu BGH, Urteil vom 08.12.2019, IX ZR 257/15). - BGH, 26.09.2013 - IX ZB 247/11
Insolvenzbeschlag für Sparguthaben aus pfändungsfreiem Arbeitseinkommen
Auszug aus LG Bielefeld, 16.09.2022 - 1 O 256/21
Diese Forderung fällt in die Insolvenzmasse (BGH, Beschluss vom 26.09.2013, IX ZB 247/11). - BGH, 12.07.2012 - IX ZR 213/11
Insolvenzverfahren: Anspruch des Verwalters auf Erstattung einer durch den vom …
Auszug aus LG Bielefeld, 16.09.2022 - 1 O 256/21
Denn in der Klageerhebung eines Insolvenzverwalters gegen einen Nichtberechtigten liegt regelmäßig eine schlüssige Genehmigung der Verfügung, auch wenn dies nicht ausdrücklich erklärt worden ist (vgl. BGH, Beschluss vom 12.07.2012, IX ZR 213/11 zu der vergleichbaren Konstellation bei § 816 Abs. 2 BGB).